In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, seine Tätigkeiten als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, wenn es darum geht, mit seiner Kanzlei einen Blitzer anzugreifen.
Nähere Infos zum Thema "Blitzer Kanzlei": www.flegl-rech...
Bußgeldcheck (kostenlos und unverbindlich): bussgeldcheck....
"Wenn Sie auf der Suche nach einer Blitzerkanzlei sind, dann sind Sie in aller Regel zu schnell, mit zu geringem Abstand oder über eine rote Ampel gefahren. Eventuell wird Ihnen auch ein Handyverstoß vorgeworfen. Möglicherweise haben Sie sogar schon einen Zeugenfragebogen, einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen.
Und jetzt fragen Sie sich, ob Sie den Blitzer mit Hilfe einer Anwaltskanzlei zunichtemachen können. Als Bußgeldanwalt habe ich Ihnen dazu einiges zu sagen. Schauen Sie sich doch einfach mal dieses Video an.
Hallo, mein Name ist Jochen Flegl, ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte.
Ich möchte an dieser Stelle noch kurz auf unseren Bußgeldcheck hinweisen. Den Link finden Sie in der Videobeschreibung. Sie können damit kostenlos und unverbindlich bei uns anfragen, wenn Sie kein Bußgeld, keine Punkte und auch kein Fahrverbot bekommen wollen.
Im weiteren Verlauf dieses Videos werde ich noch sechs Punkte aufführen, mit denen ich immer wieder Erfolg habe, wenn es darum geht, mit meiner Kanzlei einen Blitzer anzugreifen.
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Sollten Sie nämlich einen Anhörungsbogen erhalten haben, müssten Sie sich darin zum Tatvorwurf nicht äußern. Auch hier gilt, Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wissen müssen Sie aber, dass ein Anhörungsbogen den Beginn eines Bußgeldverfahrens gegen Sie darstellt. Sie sollten also jetzt anfangen, sich gegen den Blitzer zu wehren.
Ich kann an dieser Stelle Einsicht in die Bußgeldakte für Sie beantragen, weil die Informationen, die sich aus der Akte ergeben, sehr wichtig sind, um das Bußgeldverfahren, insbesondere den Messvorgang, angreifen zu können. Erst nach Kenntnis des Akteninhalts kann ich zudem empfehlen, ob und wenn ja, wie Sie sich zur Sache äußern sollten.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben und Sie sich gegen den Bescheid wehren wollen, dürfen Sie auf gar keinen Fall untätig bleiben. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen - gerechnet ab Zustellung - schriftlich - Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden.
Wenn das nicht geschehen sollte, würde der Bescheid rechtskräftig werden. Und, abgesehen von seltenen Ausnahmen, wäre dann nichts mehr zu machen.
Ein bloßer Einspruch reicht aber nur in seltenen Fällen aus. Was gibt es also noch zu tun, wenn der Blitzer keine negativen Konsequenzen für Sie haben soll?
Häufig beauftragen die Mandanten mich und meine Kanzlei damit, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ich begründe diesen Einspruch dann im weiteren Verlauf, indem ich die Unzulänglichkeiten des Mess- und Bußgeldverfahrens aufzeige.
Mit meiner Einspruchsbegründung gehe ich hartnäckig und zielstrebig gegen Ihren Blitzer vor. Ich will damit erreichen, dass Sie überhaupt nicht oder zumindest milder bestraft werden.
So, und jetzt kommen sie, die sechs Punkte, die übrigens nicht abschließend zu sehen sind:
1. Die Messung war in technischer Hinsicht fehlerhaft.
2. Die Messung war in rechtlicher Hinsicht fehlerhaft.
3. Die Bußgeldstelle kann Ihnen die Fahrereigenschaft nicht nachweisen.
4. Die Geldbuße kann reduziert werden, sodass Sie keinen Punkt in Flensburg bekommen.
5. Es kann vom Fahrverbot abgesehen werden.
6. Es kann die Verjährung der Ordnungswidrigkeit erreicht werden.
Flensburg sei unbedingt noch erwähnt. Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister hole ich grundsätzlich für Sie ein. Denn dann haben Sie Klarheit und ich die Möglichkeit, an dessen Inhalt etwas zu verbessern. Schließlich soll es ja nicht irgendwann Ihrer gesamten Fahrerlaubnis an den Kragen gehen.
Also, das war unser Video zum Thema "Blitzer Kanzlei".
Wenn Sie uns damit beauftragen wollen, gegen das Schreiben, das Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, vorzugehen, dann können Sie das aus ganz Deutschland tun. Bußgeldverfahren werden in meiner Anwaltskanzlei schon seit vielen Jahren bundesweit bearbeitet.
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf, wenn die Bußgeldstelle Sie bestrafen will. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und verteidigen Sie gern.
Bis dann!"
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Flegl Rechtsanwälte, Böblinger Str. 29, 71229 Leonberg
Telefonnummer: 07152 610354
E-Mail-Adresse: info@flegl-rechtsanwaelte.de
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