Homeoffice, mobile office oder doch Telearbeit? - Arbeits- und datenschutzrechtliche Regelungen.
Derzeit ist es noch so, dass der Arbeitgeber aufgrund der pandemischen Lage verpflichtet ist - sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen - seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeit von ihrem Wohnsitz aus auszuüben.
Bei vielen Arbeitgebern hat sich dieses Modell jedoch als gut bewährt und der Ruf der Arbeitnehmer nach ortsungebundenem und flexiblem Tätigwerden auch nach der Pandemie wird immer größer.
Doch was genau ist eigentlich Homeoffice? Wie unterscheidet sich Homeoffice von mobile office und der Telearbeit? Was habe ich als Arbeitgeber in diesem Zusammenhang aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten? Muss ich eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmern schließen und den Betriebsrat beteiligen? Wie kann ich den Arbeitsschutz rechtssicher gestalten? Welche Sicherheitsvorkehrungen und Regelungen sind im Datenschutz zu treffen und welche Konsequenzen haben Verstöße gegen den Datenschutz? Kann private Hard- und Software eingesetzt werden und was gilt es zu beachten? Wie können Mitarbeiter sensibilisiert werden? Welche rechtlichen Entwicklungen sind zu erwarten?
Hierüber informieren unsere Rechtsanwältinnen Frau Pieper und Frau Diercks in diesem Arbeitgebertreffen.
0:00 Begrüßung
7:44 Modelle der ortsungebundenen Tätigkeit
11:23 Was genau ist „Home Office“?
13:59 Rechtliche Grundlagen
22:16 „Mobile-Arbeit-Gesetz“
25:16 Notwendiger Inhalt einer Individualvereinbarung
34:05 Bereitstellung der Arbeitsmittel
35:54 Aspekte des Arbeitsschutzes
48:50 Beteiligung des Betriebsrats
54:30 Auswirkungen auf den Datenschutz
56:51 Konsequenzen nach der DSGVO
1:02:01 Notwendige datenschutzrechtliche Maßnahmen
1:07:57 Einsatz von privaten Endgeräten
1:10:59 Einsatz von Videokonferenztools
1:13:40 Allgemeine Hinweise zur Auftragsverarbeitung
1:15:40 Zusammenfassung
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