Herzlichen Dank für die Antwort! Ich Versuche ein Praktikum in die Pathologie abzuleisten, da wo keine lebendige Patienten gibt ;)
@SK-kl4qn
2 жыл бұрын
Hallo Herr Mauritz, ich habe gestern den Brief vom Gesundheitsamt bekommen. Bin nicht geimpft. Hatte einen positiven PCR Test Ende März. Bin noch von Ende April bis Ende Juni "genesen" Was würden Sie empfehlen? Soll ich erstmal meinen Genesenstatus an Gesundheitsamt senden und dann auf den nächsten Brief warten? Oder soll ich gleich mit den Begründungen anfangen warum ich mich nicht impfen lassen will? Wenn ich erst meinen Genesennachweis hin schick und mich Ende Juli nicht mehr beim Gesundheitsamt melde, bekomme ich dann Bußgeld?
@paulinap.5238
2 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Mauritz, vielen herzlichen Dank für all Ihre Mühe! Ich habe alle vier Teile Ihrer Videoreihe "Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG" angesehen und ein Sachverhalt ist mir dabei leider noch nicht ganz klar geworden: Soweit ich es verstehe, handelt es sich beim ersten Schreiben des Gesundheitsamtes (Aufforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises) noch nicht um das "Anhörungsschreiben", liege ich damit richtig? Erst im zweiten Schritt würde, im Falle des fehlenden Immunitätsnachweises, ein Anhörungsschreiben folgen? Müsste die betroffene Person dem Gesundheitsamt somit zunächst lediglich auf seine konkrete Aufforderung antworten (dass ein Immunitätsnachweis leider nicht vorliege und daher nicht vorgelegt werden kann) und ihre konkreten persönlichen Gründe dann in der von Ihnen geschilderten umfangreichen Form erst als Antwort auf das dann folgende Anhörungsschreiben darstellen? Oder sollte diese umfangreiche Darstellung Ihrer Meinung nach bereits bei der Beantwortung der (ersten) Aufforderung zur Vorlage des Immunitätsnachweises erfolgen? Dankeschön und viele Grüße!
@irmgardschaz
2 жыл бұрын
Also auf gut Deutsch braucht man keinen Rechtsanwalt der kann ja doch nicht helfen.
@christianschulz1371
2 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Mauritz, ich habe eine Frage : kann ich durch die Vorlage eines positiven Antikörpertest bzw. eines LTT-Testes ( Lymphozyten-Transformations-Test) nach Ablauf meines Genesenenstatus argumentieren, dass ich nicht infektiös bin ? Vielen Dank
@herdifreund7715
2 жыл бұрын
Zuerst mal danke für die herrlich unaufgeregte und ruhig erklärte Sachlage ohne Weltungergangsgefasel. Allerdings habe ich eine Frage: Das mit dem Bußgeld verstehe ich nicht wirklich. So wie sie es erklären wird dies nur dann erhoben, wenn ich keinen Nachweis erbringe (Nachweispflicht). D.h. ja eigentlich: Wenn ich eine Einrichtung betrete UND Keine NAchweise über eine Impfung, ein Attest oder den Genesenenstatus habe, bzw. dieses nach oder während der Anhörung durch das Gesunheitsamt nicht vorlegen kann, dann muss ich ein Bußgeld zahlen. Denn um eine Einrichtung überhaupt betreten zu dürfen, brauche ich eine Impfung, bzw. einen Nachweis darüber. Und den habe ich ja nicht. Dann sagen sie aber (ca. 15:25): Wenn sie dem Gesundheitsamt sagen, dass sie keine Nachweise haben (dieser Pflicht also nicht nachkommen können) kann kein Bußgeld erhoben werden. Widerspricht sich das nicht? So wie sie es hier darstellen würde ein Bußgeld dann ja nie erhoben werden können.
@patriciacapera3221
2 жыл бұрын
Das sind interessante Fragen
@nicolegunther5801
2 жыл бұрын
Das wäre mich auch interessieren.Im glaub 3.Teil hat er nämlich gesagt,das es nur eine Nachweispflicht und keine Impfpflicht geben und man ja nichts strafrechrl.veebüsst hat.Wenn das Gesundheitsamt ein Berufsverbot aussprechen würde, für was dann ein Bußgeld? Oder hab ich was falsch verstanden?
@maxisamael
2 жыл бұрын
Im Zusammenhang mit der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es insgesamt "nur" vier mögliche Bußgeldtatbestände. Diese sind allesamt in § 73 Abs. 1a IfSG normiert. Es handelt sich konkret um diese Nummern: - 7e (kommt nur für Arbeitgeber in Betracht) - 7f (erfasst wird u.a. das Zuwiderhandeln gegen ein vom Gesundheitsamt ggü. Bestandsmitarbeitern ausgesprochenes Tätigkeits- oder Betretungsverbot) - 7g (gilt nur für Personen, die erst nach dem 15.03.2022 in dem Unternehmen/der Einrichtung tätig wurden, also nicht für Bestandspersonal) - 7h (gilt nur für Bestandspersonal, das vom Gesundheitsamt aufgefordert wurde, einen Nachweis vorzulegen) Für Bestandspersonal, das - keinen (Impf-, Genesenen-, Impfunfähigkeits-, Schwangerschafts-)Nachweis vorlegen kann und - vom Gesundheitsamt noch kein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verhängt bekommen hat, kommt also allenfalls die o.g. Nummer 7h in Betracht. Hier stellt sich nun die Frage, ob Ungeimpfte, die mit offenem Visier kämpfen und dem Gesundheitsamt klar darlegen, dass sie weder (irgend-)einen Nachweis besitzen noch beabsichtigen, sich impfen zu lassen, dieen Bußgeldtatbestand verwirklichen oder nicht. Herr Mauritz meint anscheinend: Nein (Was ich sehr sympathisch finde!) Hoffen wir, dass die Gesundheitsämter dies genauso sehen!
@herdifreund7715
2 жыл бұрын
@@maxisamael Das er nein meint, finde ich ja auch nett, aber faktisch würde das dann ja bedeuten, dass es für Bestandsperonal niemals ein Bußgeld fällig würde, obwohl es ja ausschließlich auf diese Gruppe angewand werden könnte... Ist schon ziemlich kompliziert.
@nicolegunther5801
2 жыл бұрын
@@daniela6687 gell,irgendwie ist das total verworren.Ich bin ungeimpft, arbeite ganz normal weiter,hab jetzt meine Stellungnahme ans Gesundheitsamt schicken müssen,auch getan( aber seit 27. 4 genesen,ha ,Danke an die geboosterte Hb die es mitgebracht hat).Am liebsten hätte ich den Genesenenschein nicht mitgeschickt, einfach um zu sehen was die genau dann veranlassen werden(konnte nur mit meinen Chefs das vorab nicht abklären,d keiner erreichbar war.Einfach um zu schauen,ob dir tatsächlich ein Verbot,Bußgeld ect ausstellen)...
@Stritz2023
2 жыл бұрын
Muss mein Arbeitgeber meine Stelle bis 1.1.23 freihalten bei Beschäftigungsverbot u. unentgeltlichen Freistellung?
@michaelafriedrich4297
2 жыл бұрын
Das würde mich auch mal interessieren.
@antoninus1
2 жыл бұрын
Sie haben einen Arbeitsvertrag? Dann ist dieser beidseitig einzuhalten. Da die gesetzl. Anforderung / Bedingung AN DEN ARBEITSPLATZ wegfällt, müsste er sie weiterbeschäftigen, oder eben kündigen, was er, bei normaler Rechtsstaatlichkeit längst hätte tun MÜSSEN, da er Sie gar nicht seit 16.03. beschäftigen dürfte.
@valshare
2 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Mauritz, vielen Dank für die Beantwortung der ganzen Fragen. Ich hätte hier auch eine. Ich arbeite in einer Reha Klinik in der IT-Abteilung. Ich bin nur 1x geimpft und möchte mich aufgrund von starken Nebenwirkungen, welche mein Arzt jedoch nicht bescheinigen will, nicht weiter impfen lassen. Das Gesundheitsamt hat mir bereits ein schreiben geschickt, welches ich fristgerecht beantwortet habe. Meinem Arbeitgeber wie auch dem Gesundheitsamt habe ich mitgeteilt, dass ich mich nicht weiter impfen lasse. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Ich arbeite seit 22 Jahren im öffentlichen Dienst. Aufgrund dessen habe ich eine Kündigungszeit von 6 Monate zum Quartalsende. Sollte mir das Gesundheitsamt ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot aussprechen, hat mir mein Arbeitgeber schon mitgeteilt, dass er mir die Kündigung ausspricht. Normalerweise könnte ich übergangsweise meine Tätigkeit in der IT aus dem HomeOffice, aus der Hauptverwaltung oder ggfs. aus einem Nebengebäude erbringen. Sollte es jetzt zu einer Kündigung kommen, muss der Arbeitgeber hier a) die Kündigungszeit von 6 Monaten zum Quartalsende einhalten? Diese wäre ja dann am 31.12.2021. Wie wäre es mit einer Abfindung nach 22 Jahren?
@markoartelt6000
2 жыл бұрын
Sie können bei kontraidikation auch die impfserie mit novavax weiterführen falls Sie dafür aufgeschlossen sind. Eventuell löst das die anderen Probleme.
@Chefe2k
2 жыл бұрын
Abfindung sind glaube 1/2 Monatsgehalt pro Jahr das man tätig war.
@asti33kitty25
2 жыл бұрын
Ich hab mein Einschreiben einfach zurück bekommen soll das digital machen. Dadurch Zeit verloren. Brauche Hilfe! Nur 4 Tage Zeit
@antoninus1
2 жыл бұрын
Unser Beispiel: Derzeit kann kein gewünschter Nachweis (z.B. die gesetzl. vorgegebenen Anzahl der Impf-Dosen zum aktuellen "vollständigen Impfschutz") vorgelegt werden, da nicht vorhanden. Dies hat unterschiedl. Gründe. Ich bitte daher um Verständnis sowie Geduld und melde mich, sobald dieser erbracht werden kann.
@Stritz2023
2 жыл бұрын
Sollte ein Betretungsverbot angeordnet werden und Homeoffice wäre machbar, kann ich den Arbeitgeber anwaltlich zwingen, mir Homeoffice einzurichten und zu ermöglichen? Ihn scheuen die Einrichtungskosten für den PC-Platz. (Laptop, VPN für Serverzugriff etc). 2 Kollegen haben bereits eine Einrichtung. Möglich wäre es also. Sollte ein Beschäftigungsverbot erteilt werden u. der Arbeitgeber stellt mich unentgeltlich frei..kann ich mich arbeitslos melden bzw bis 31.12. einen anderen Job suchen und ausführen? Bekomme ich vorerst Arbeitslosengeld, damit ich auch krankenversichert bin bis ich einen anderen Job gefunden habe?
@herdifreund7715
2 жыл бұрын
Denke nicht, denn es gibt ja keine Homeoffice-Pflicht mehr. Und wenn Sie in ihrem Arbeitsvertrag die Möglichkeit auf Homeoffice nicht festgeschrieben haben, dürfte es wohl düster aussehen, denn ein Recht auf Homeoffice gibt es auch (noch?) nicht. Dann fehlt noch die Info, ob die beiden anderen MA durchgeimpft sind. Wenn ja, dürften die ja (im Gegensatz zu Ihnen) den Arbeitsplatz trotzdem jederzeit betreten falls es nötig sein sollte. Sie hingegen dürften die Arbeitsstätte (bzw. mindestens bis zu 01.01.23) ja gar nicht mehr betreten. Sollte also irgenwann die Notwendigkeit eintreten, dass Sie dort erscheinen müssten, könnten, bzw. dürften Sie das gar nicht. Wenn die beiden anderen aber ebenfalls nicht geimpft sind, müsste man mit einem Rechtsanwalt sprechen, da hier ja eine Ungleichbehandlung vorliegt.
@gabiarnold8447
2 жыл бұрын
Was ist wenn das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot ausspricht ist der Arbeitgeber daran gesetzlich daran gebunden oder kann er sagen nein ich brauch dich du darfst weiter arbeiten
@herdifreund7715
2 жыл бұрын
Nein. Darf er nicht. Wenn das so wäre, wäre es ja keine einrichtungsbezogene ImpfPFLICHT nach dem Infektionsschutzgesetz, sondern ein Wünsch-Dir-Was.
@nicolegunther5801
2 жыл бұрын
Es ist ein Ermessen vom Gesundheitsamt.Der AG kann dies schon dem Gesundheitsamt sagen und verhandeln. Ich denk so wird es auch unter der Hand laufen.Mein AG hat sich den Brief gleich kopiert und will sich mit dem Amt in Veebindung setzen...Was genau er macht,wollte er aber nicht sagen
@herdifreund7715
2 жыл бұрын
@@nicolegunther5801 Ja, dafür sind ja die Anhörungen da. Aber lass mal niemanden wissen, wo du wohnst. Eine Behörde, die am Gesetz vorbei Gefälligkeiten unter der Hand gewährt......Es gibt zwar einen Ermessensspielraum, der ist seitens des Gesetzgebers aber recht eng gehalten.
@nicolegunther5801
2 жыл бұрын
@@herdifreund7715 es ist Ermessensspielraum vom Gesundheitsamt,ob Berufsveebor oder nicht.Wenn ein AG sagt,daß er auf keinen verzichten kann,ist da nichts unter der Hand.Dies wurde sogar glaub von Lauterbach (weiss aber echt nicht mehr ob er das.war)gesagt..In dem Sinne*die Versorgung muss gewährleistet sein
@herdifreund7715
2 жыл бұрын
@@nicolegunther5801 Handlungsspielraum heisst nicht, dass ein Gesundheitsamt da frei entscheiden darf. Es hat sich da an die Vorgaben zu halten. D.h. Wenn ein Mitarbeiter und auch sein AG z.B. glaubhaft versichern können, dass der MA (mindestens bis zum 31.12.22) keinerlei Kontakt zu Patienten oder zu pflegenden Personen haben wird, oder nur äußerst wenig der dann über ein sehr klares Hygienekonzept (z.B: Ganzkörperanzug, etc) abgesichert werden kann, dann z.B. kann und darf das Gesundheitsamt Ausnahmen machen. Die Aussage eines Unternehmers; "Ich brauche den" reicht da nicht. Und selbst wenn EIN Unternehmen, in "Schieflage" geraten würde, weil zu viele MA nicht geimpft sind, müsste das Gesundheitsamt mindestens schauen, ob dessen Wegfall durch andere Unternehmen abgefangen werden kann. Ganz so einfach ist das nicht. Hier kommt es immer auf a) das jeweilige Gesundheitsamt b) die nachvollziehbare Wichtigkeit des MA für das Unternehmen - hat das Unternehmen 100 MA von denen 1 nicht mehr dort arbeiten darf oder 5 von denen 1 nicht mehr arbeiten darf - und c) von den intern vorgegebenen Handlungsrichtlinien der Gesundheitsämter der Länder ab. Dh. es muss auch eine Bereitschaft bestehen, den "Handlungsspielraum" bis zum Äußersten ausnutzen zu wollen oder zu können, die Umstände müssen stimmen (der AG muss auch überzeugen wollen und können) etc. -Aber man sollte noch 2 Wochen abwarten. Dann wird sich zeigen, wie überhaupt vorgegangen wird...
@ritterIII
2 жыл бұрын
warum wird dieser Blödsinn nicht abgeschafft !!
@LiangHuBBB
2 жыл бұрын
weil lauterbach und co viel cash von pharma bekommt
@NilsFette87
2 жыл бұрын
Hallo, vielen Dank für die vielen Infos👍🏻 Auch aus den vorherigen Teilen👏🏻 Ich hätte da dann auch mal ein paar Fragen: Darf der Arbeitgeber (in von §20a betroffenen Betrieben) 1. ...das Bezeugen der Testung von ungeimpften MA durch !unterstellte MA! untersagen? 2. ...zwischen geimpften und ungeimpften MA unterscheiden? 3. ...tägliche Testung verlangen? 4. ...Test von ungeimpften MA nur von anerkannten Testsellen verlangen? Und vor allem, muss der Arbeitgeber für alle damit verbundenen oder dadurch entstehenden Kosten aufkommen? Vielen Dank und beste Grüße Nils
@nicolegunther5801
2 жыл бұрын
Er hat das Hausrecht.Bei uns war das eine Zeit auch so,daß Ungeimpfte nur zu zweit und Geimpfte alleine sich testen durften.Mittlerweile testen wir alle alleine oder zu zweit,je nachdem und es ist ok für alle....
@NilsFette87
2 жыл бұрын
@@nicolegunther5801 ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber das für den Arbeitnehmer übers Hausrecht regeln kann🤷🏻
@nicolegunther5801
2 жыл бұрын
@@NilsFette87 😂ich.weiss net wie das heisst...Aber bei uns war das auch eine Zeit so...Warum stört dich das so?
@herdifreund7715
2 жыл бұрын
Wenn es um die einrichtungsbezogene Impfpflicht geht, dann darf er das wohl, da sich die nicht geimpften MA ( die sich, wenn man die einrichtungsbezogenen Impfplicht wörtlich, bzw. ihrem eigentlichen Sinn nach interpretiert, genau genommen dort gar nicht aufhalten dürften) in einer Sonder- , bzw. Übergangsphase befinden, bis das Gesundheitsamt eine Entscheidung gefällt hat. Ob diese Ungleichbehandlung Sinn macht oder nicht, .... naja. Im Grunde befindet man sich in einer Duldungssituation. Der Staat duldet die Anwesenheit, bis geklärt wurde ob man bleiben darf oder gehen muss. Und wie der Staat, bzw. der Gesetzgeber das sieht, erkennt man ja daran, wie man mit Neueinstellungen verfährt. Dort darf man nur anfangen, wenn man geimpft ist. Einen Handlungs-, oder Ermessenspielraum gibt es nicht. Einrichtungsbezogene Impfpflicht im wortwörtlichen Sinn.
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